Interessenvertretung
Die Aufgaben und Rechte des Werkstatt-Rats und der Frauen-Beauftragte sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Die Mitglieder des Werkstatt-Rates und die Frauen-Beauftragte nehmen an Schulungen und Weiterbildungen teil. Außerdem gibt es regelmäßige Treffen mit Interessenvertretungen aus anderen Werkstätten, um sich auszutauschen.
Der Werkstatt-Rat und die Frauen-Beauftragte wählen eine Vertrauensperson. Diese unterstützt sie bei ihrer Arbeit.
Der Werkstattrat
Der Werkstatt-Rat vertritt die Rechte aller Beschäftigten.
Der Werkstatt-Rat besteht aus mehreren Vertreterinnen und Vertretern der Werkstätten.
Diese werden für 4 Jahre gewählt.
Der Werkstatt-Rat wird aktiv in Entscheidungen und Änderungen innerhalb der Werkstatt einbezogen und nimmt an Projektgruppen teil, um die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten.
Aufgaben
… darauf achten, dass alle Regeln und Gesetze in der Werkstatt gut sind und eingehalten werden
… Verbesserungs-Vorschläge machen und gemeinsam mit der Werkstatt-Leitung besprechen
… Fragen, Vorschläge und Probleme der Beschäftigten anhören und gemeinsam Lösungen finden
Einmal im Jahr berichtet der Werkstatt-Rat in einer Werkstatt-Versammlung über seine Arbeit.
Recht auf …
… Mitwirkung
Das heißt, er setzt sich bei der Werkstatt-Leitung für die Meinung der Beschäftigten ein. Die Werkstatt-Leitung kann aber auch ohne Werkstattrat eine Entscheidung treffen. Das gilt zum Beispiel bei der Arbeitskleidung, bei Umbauten oder beim Arbeitsschutz.
… Mitbestimmung
Das heißt, die Werkstatt-Leitung braucht die Zustimmung des Werkstattrates. Das gilt zum Beispiel bei einer Werkstattordnung, bei der Versorgung, für Schulungen und Maßnahmen zur Förderung oder bei den Arbeits- und Pausenzeiten sowie bei der Urlaubsplanung.
… Informationen durch die Werkstatt-Leitung
Jeden Monat findet eine Versammlung mit der Werkstatt-Leitung und der Geschäftsführung statt. Diese Treffen bieten die Gelegenheit, aktuelle Themen zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Kontakt
E-Mail: wr@lebenshilfe-bbg.de
Werkstattrat
Schreiben Sie uns
Die Frauen-Beauftragte
Die Frauen-Beauftragte und ihre Stellvertreterin werden von den Frauen aus unseren Werkstätten gewählt. Sie vertreten die Interessen der Frauen.
Sie setzen sich dafür ein, dass:
- Frauen und Männer in der Werkstatt gleichberechtigt behandelt werden
- Familie und ihre Beschäftigung in der Werkstatt gut zusammenpassen
- Frauen vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt geschützt werden
- Frauen erfahren, wo sie auch außerhalb der Werkstatt Hilfe bekommen können
Mit der Werkstatt-Leitung spricht die Frauen-Beauftragte darüber, welche Maßnahmen nötig sind, damit die Bedürfnisse der Frauen beachtet werden. Sie nimmt auch an den Versammlungen mit dem Werkstatt-Rat teil.
Ihre Arbeit stärkt die Frauen und fördert ein respektvolles Miteinander am Arbeitsplatz.
Kontakt
Werkstattrat



