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Interessenvertretung

Die Aufgaben und Rechte des Werkstatt-Rats und der Frauen-Beauftragte sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.

Die Mitglieder des Werkstatt-Rates und die Frauen-Beauftragte nehmen an Schulungen und Weiterbildungen teil. Außerdem gibt es regelmäßige Treffen mit Interessenvertretungen aus anderen Werkstätten, um sich auszutauschen.

Der Werkstatt-Rat und die Frauen-Beauftragte wählen eine Vertrauensperson. Diese unterstützt sie bei ihrer Arbeit.

Der Werkstatt-Rat vertritt die Rechte aller Beschäftigten.
Der Werkstatt-Rat besteht aus mehreren Vertreterinnen und Vertretern der Werkstätten.
Diese werden für 4 Jahre gewählt.

Der Werkstatt-Rat wird aktiv in Entscheidungen und Änderungen innerhalb der Werkstatt einbezogen und nimmt an Projektgruppen teil, um die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten.

… darauf achten, dass alle Regeln und Gesetze in der Werkstatt gut sind und eingehalten werden

… Verbesserungs-Vorschläge machen und gemeinsam mit der Werkstatt-Leitung besprechen

… Fragen, Vorschläge und Probleme der Beschäftigten anhören und gemeinsam Lösungen finden

Einmal im Jahr berichtet der Werkstatt-Rat in einer Werkstatt-Versammlung über seine Arbeit.

Das heißt, er setzt sich bei der Werkstatt-Leitung für die Meinung der Beschäftigten ein. Die Werkstatt-Leitung kann aber auch ohne Werkstattrat eine Entscheidung treffen. Das gilt zum Beispiel bei der Arbeitskleidung, bei Umbauten oder beim Arbeitsschutz.

Das heißt, die Werkstatt-Leitung braucht die Zustimmung des Werkstattrates. Das gilt zum Beispiel bei einer Werkstattordnung, bei der Versorgung, für Schulungen und Maßnahmen zur Förderung oder bei den Arbeits- und Pausenzeiten sowie bei der Urlaubsplanung.

Jeden Monat findet eine Versammlung mit der Werkstatt-Leitung und der Geschäftsführung statt. Diese Treffen bieten die Gelegenheit, aktuelle Themen zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.

E-Mail: wr@lebenshilfe-bbg.de

Werkstattrat

Werkstattrat

Die Frauen-Beauftragte und ihre Stellvertreterin werden von den Frauen aus unseren Werkstätten gewählt. Sie vertreten die Interessen der Frauen.

  • Frauen und Männer in der Werkstatt gleichberechtigt behandelt werden
  • Familie und ihre Beschäftigung in der Werkstatt gut zusammenpassen
  • Frauen vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt geschützt werden
  • Frauen erfahren, wo sie auch außerhalb der Werkstatt Hilfe bekommen können

Mit der Werkstatt-Leitung spricht die Frauen-Beauftragte darüber, welche Maßnahmen nötig sind, damit die Bedürfnisse der Frauen beachtet werden. Sie nimmt auch an den Versammlungen mit dem Werkstatt-Rat teil.

Ihre Arbeit stärkt die Frauen und fördert ein respektvolles Miteinander am Arbeitsplatz.

Werkstattrat

Frauen-Beauftragte