Interessenvertretung - die Bewohnerbeiräte

 

Der Bewohnerbeirat vertritt, als demokratisch gewähltes Gremium, die Interessen aller Bewohner. Entsprechend dem „Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG-LSA)“ wirken die Bewohner durch den Bewohnerbeirat an Entscheidungen und Veränderungen innerhalb des Wohnverbundes bzw. der einzelnen Wohngruppen mit und haben somit die Möglichkeit, das eigene Leben mit zu gestalten und zu bestimmen.

 

Die Aufgaben und Rechte des Bewohnerbeirates sind in der Mitwirkungsverordnung (WTG-MitwVO) gesetzlich geregelt und umfassen insbesondere, die:

 

  • Mitwirkung an der Gestaltung von Alltagsabläufen sowie der räumlichen Ausgestaltung der Wohngruppe (z.B. Planung von Freizeitangeboten und Veranstaltungen, Organisation von Einkäufen, Verpflegung, Planung von Renovierungsarbeiten)
  • Mitwirkung an der Verbesserung und Sicherstellung von Wohn- und Lebensqualität
  •  Mitwirkung an der Erarbeitung oder Änderung von Musterwohnverträgen oder Hausordnungen
  • Entgegennahme und Weitergabe von Anregungen und Beschwerden anderer Bewohner
  • Unterstützung neuer Mitbewohner im Rahmen des Einzuges
  • Durchführung einer jährlichen Bewohnerversammlung (Vorstellung eines Tätigkeitsberichtes)
  • Bestellung des Wahlausschusses in Vorbereitung der Bewohnerbeiratswahl
  • Mitwirkung an den Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen mit dem Land Sachsen-Anhalt

 

Der Bewohnerbeirat wird aller 4 Jahre durch alle Bewohner eines Wohnhauses bzw. Wohngruppe gewählt.